T

Informationen zu Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). 

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit - ab 16 Jahren        bis 40 km/h - ab 18 Jahren         bis 60 km/h für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (jeweils auch mit Anhängern).

Eingeschlossene Klassen: AM, L 

Mindestalter: 16 Jahre


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse T

Bei Ersterwerb:

Bei Erweiterung:

12 Doppelstunden Grundstoff*)

6 Doppelstunden Grundstoff*)

6 Doppelstunden Zusatzstoff*)

6 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 *) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  
  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6.

 

Die praktische Mindestausbildung: Klasse T

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).


Die Praktische Prüfung ist abzulegen
Prüfungsdauer mindestens 60 Minuten

Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften).