D/DE/D1/D1E

1.Informationen zu Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten 
Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Eingeschlossene Klasse: D1 

Mindestalter: 24 Jahre,23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse D 

Bei Erweiterung: 

Bei Vorbesitz der Klasse B 

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff*) 

Bei Vorbesitz der Klasse C1

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff*)

 

 Bei Vorbesitz der Klasse C und D1

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  •   8 Doppelstunden Zusatzstoff*) 

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 40 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung: Klasse D 

bei Vorbesitz von Klasse

oder C1

C

D1

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

 

Grund-
ausbildung

45

33

14

7

20

Überland

22

12

16

8

5

Autobahn

14

8

8

4

5

Dunkelheit

8

5

6

3

5

Fahrstunden (45 Minuten)


 Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:

Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).



2.Informationen zu DE

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt. 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. 

Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz 

Mindestalter: 24 Jahre, 23/21/20/18 Jahre (Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich 


Die praktische Mindestausbildung: Klasse DE

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit


Die Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Prüfungsinhalte:

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).



3.Informationen zu der Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen: ärztliches Gutachten

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahre ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse D1

Bei Erweiterung: 

Bei Vorbesitz der Klasse B:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff*)

Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder C:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff*) 

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 35 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung: Klasse D1 

bei Vorbesitz von Klasse

od. C1

C

         

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

Grund-
ausbildung

41

16

8

6

Überland

19

8

8

4

Autobahn

12

4

4

2

Dunkelheit

7

4

4

2

Fahrstunden (45 Minuten)

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 75 Minuten.

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).



4.Informationen zu D1E

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt. 

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D1 und D1E oder der Klassen B, D1 und D1E muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D1 entsprechen. 

Fahrzeugkombinationen die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen Voraussetzung ärztliches Gutachten 

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr ist ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1 

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. ). 

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich.


Die praktische Mindestausbildung: Klasse D1E

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Dunkelheit
  •  

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Prüfungsinhalte:

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße).