Mofa

Informationen zu Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.