C/CE/C1/C1E

1. Informationen zu C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, mit  einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C 

Bei Erweiterung: 

6 Doppelstunden Grundstoff 

Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse:

  • 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1
  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D 

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 37 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung: Klasse C


Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

und Sonderfahrten:

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

3 

5

3

5

8

 Autobahn

2

1 

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

 

 Fahrstunden

 

 Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.



2.Informationen zu Klasse CE

Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als  über 750 kg bestehen

Befristung auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre neue ärztliche Untersuchung.

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) 

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse CE 

Bei Erweiterung von Klasse C

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  


Klasse C, CE und B in einem Ausbildungsgang

  •   6 Doppelstunden Grundstoff*)
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse C
  •   4 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse CE
  •   2 Doppelstunden Zusatzstoff*) Klasse B

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten.


Die praktische Mindestausbildung: Klasse CE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) 

und Sonderfahrten:

 

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

3 

5

3

5

8

 Autobahn

2

1 

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

 

 Fahrstunden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten 

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.



3.Informationen zu C1

Kraftfahrzeuge - außer Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2 und A , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg , aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. 

Mindestalter: 18 Jahre 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich


Die theoretische Mindestausbildung: Klasse C1 

Bei Erweiterung:

6 Doppelstunden Grundstoff*)

6 Doppelstunden Zusatzstoff*)
 

  • 6 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse B
  • 2 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse D1
  • 2 Doppelstunden*) bei Vorbesitz Klasse D 

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

 

 Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.  

Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

und Sonderfahrten:

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3

3

1

3

4

 Autobahn

1

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

 

 Fahrstunden

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten. 

Prüfungsinhalte:
Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.



4. Informationen zu Klasse C1E

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die Theorieprüfung entfällt. 

Fahrzeugkombinationen, die aus Zugfahrzeug 

  • der Klasse C1 und einem  Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden 

Mindestalter: 18 Jahre 

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich.


Die praktische Mindestausbildung: Klasse C1E 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

und Sonderfahrten:

 

 

 

C1

 

C1E

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

3

3

1

3

4

 Autobahn

1

1

1

1

2

 Dunkelheit

1

1

0

2

2

 

 Fahrstunden

  

Praktische Prüfung ist abzulegen

Prüfungsdauer jeweils mindestens 75 Minuten. 

Prüfungsinhalte:
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße.